
Um Personen zu schützen, die zur Risikogruppe gehören, ist es nur noch gestattet, sich mit maximal einer Person aus einem anderen Haushalt gleichzeitig zu treffen. Das sorgt dafür, dass sich das Virus langsamer ausbreitet und nicht zu viele Menschen auf einmal krank werden.
Die logische Schlussfolgerung hieraus ist aber auch: alle öffentlichen Veranstaltungen, wie etwa Konzerte, bei denen eine große Anzahl an Menschen anwesend ist, müssen abgesagt werden.
Doch was ist, wenn ich für eine Veranstaltung bereits ein Ticket erworben habe?
Wenn die Veranstaltung ausfällt, bekomme ich natürlich mein Geld zurück. Aber was ist, wenn sie verschoben wurde? Bin ich verpflichtet, den neuen Termin wahrzunehmen?
Oder was passiert, wenn mein Konzert zwar wie geplant stattfindet, ich mich aber noch nicht sicher genug fühle, auf so eine große Menschenmasse zu treffen?
In welchem Fall bekomme ich mein Geld zurück? Und an wen wende ich mich, wenn der Verkäufer sich nicht an die vertraglichen Regeln hält?
Auf diese und weitere Fragen gibt Maximilian Heitkämper, Fachbereichsleiter Digitales und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, in unserer neuen Ausgabe von „#Corona – Wie sich unser Zusammenleben verändert“ Antworten.
Das gesamte Interview seht ihr heute Abend um 18:30 Uhr, 20:15 Uhr und 22:00 Uhr in unserem Programm sowie im Livestream und auf YouTube.
Eine Produktion von OK:TV Mainz mit Daniel Reißmann